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Abnahme Gemeinschaftseigentum W.E.G

Das Gemeinschaftseigentum wird in der Regel erst später, nach dessen tatsächlicher Fertigstellung, abgenommen.
Üblicherweise erfolgt nach Fertigstellungsmitteilung und Abnahmeaufforderung durch den Bauträger eine gemeinsame Begehung mit sämtlichen Miteigentümern (und sinnvollerweise auch dem Verwalter).
Sämtliche Miteigentümer erklären dann vorbehaltlich der dabei festgestellten Abnahmemängel die Abnahme des Gemeinschaftseigentums; die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist erst mit der Unterschrift des letzten Miteigentümers wirksam; zu diesem Zeitpunkt beginnt dann die Gewährleistungsfrist für das Gemeinschaftseigentum.
Dessen Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, da sämtliche Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhaus und Flure, die komplette Fassade einschl. Fenster, das Dach, die Wohnungseingangstüren, die Tiefgarage, die zentralen technischen Anlagen, Aufzug etc. - im Zweifelsfalle geregelt durch die notarielle Teilungserklärung- zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Sinnnvollerweise erfolgt die Abnahme des Gemeinshaftseigentums mit sachverständiger Begleitung, um die Mängelfreiheit und die Gebrauchsfähigkeit des Gemeinschaftseigentums in bautechnischer und konstruktiver Sicht zu prüfen. Die ggf. noch vorhandenen Mängel werden dabei systematisch verortet und kategorisiert. Dies erfolgt mittels einer Webapplikation.

Dabei muss auch die seitens des Bauträger zur Verfügung zu stellende Gebäudedokumentation auf Vollständigkeit sowie auf Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung detailliert geprüft werden.

Eine Abnahme kann nur erfolgen, wenn keine wesentlichen Mängel vorhanden sind 

Die fristgerechte Abarbeitung der Abnahmemängel durch den Bauträger wird im Zuge des Mängelmanagement - unter Verwendung der digitalen Webapplikation - überwacht

 

Rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt wiederum eine systematische Begehung zur Feststellung von etwaigen Gewährleistungsmängeln am Gemeinschaftseigentum - mit digitaler Unterstützung zur Mängelverortung. Bei Bedarf wird ein Gutachten für die Gewährleistungsmängel erstellt.

Die Abarbeitung der Gewährleistungsmängel wird wiederum überwacht unter Verwendung des digitalen Mängelmanagements.

 

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